Die Straßenausbaubeitragssatzung

Ich unterstütze die Petition für die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Niedersachsen.

Die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Bissendorf ist die rechtliche Grundlage für die Heranziehung eines Teiles der Grundstücksbesitzer der Gemeinde Bissendorf zu den Kosten für die Erneuerung der Straßen. Die Satzung kann hier angesehen werden.

Wieso nur ein Teil?

Weil die Satzung nicht für die Grundstücksbesitzer gilt, die ein Grundstück an Kreis- oder Landstraßen besitzen. Diese Straßen werden vom Landkreis Osnabrück bzw. vom Land Niedersachsen unterhalten und ggf. neu ausgebaut. Die Kosten werden von allen Bürgern getragen, indem sie aus dem jeweiligen Kreis- oder Landshaushalt bezahlt werden. Für die jeweiligen Grundstücksbesitzer entlang dieser Straßen entstehen (außer für die Bürgersteige und die Straßenbeleuchtung) keine direkten Kosten.

Und der andere Teil?

Das sind die Grundstücksbesitzer, die ein Grundstück an einer Gemeindestraße besitzen. Hier holt sich die Gemeinde einen Teil der Kosten für die Neuerstellung der Straßen von den Grundstücksbesitzer wieder zurück – entsprechend der Straßenausbaubeitragssatzung bis zu 75% der Kosten.

Aber die Straße wurde doch schon mal bezahlt!

Das ist eine von mehreren Ungerechtigkeiten dieser Satzung! In der Satzung wird argumentiert, dass die Grundstücksbesitzer einen besonderen Vorteil durch die Neuerstellung der Straße haben und entsprechend dieses Vorteils zur Kasse gebeten werden. Und genau da wird es merkwürdig!

Wer hat’s kaputt gemacht?

Das ist genau die richtige Frage! Die Straßenbenutzer. ALLE Straßenbenutzer. Die Grundstücksbesitzer, deren Besucher, Mieter in den Häusern, deren Besucher, PKWs, LKWs, Busse, einfach ALLE. Wenn es gerecht wäre, würden auch ALLE bezahlen müssen (also die Gemeinde aus ihrem Haushalt) und nicht nur die Grundstücksbesitzer entsprechend der Satzung bis zu 75%.

Und die Wertsteigerung der Grundstücke?

Da die Straßen ja schon mal erstellt und zu 90% von den Grundstücksbesitzern bezahlt wurden, ist die angebliche Wertsteigerung nur ein Ausgleich für die vorherige Wertminderung der Grundstücke durch die im Laufe der Zeit immer weiter heruntergewirtschaftete Straße. Also kein Vorteil sondern Schadensausgleich.

Gibt es eine Lösung?

Die Lösung ist so einfach wie teuer. Wenn die Straßen nicht  heruntergewirtschaftet sondern vernünftig gewartet werden und evtl. notwendige Erneuerungen ebenso wie die Wartung der Straßen aus der Gemeindekasse bezahlt werden, muss die Gemeinde natürlich entsprechend mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Solange diese nicht von „oben“ (also Kreis, Land oder Bund) kommen, müssen sie von „unten“ (also Grundsteuererhöhung) bezahlt werden. Was so klingt wie „aus der rechten Tasche in die linke Tasche“ ist ein riesen Unterschied:
Wenn die Gemeinde erstens weiß, dass sie nicht mehr auf bis zu 75% Kostenerstattung durch die Grundstücksbesitzer hoffen kann, wird sie Pflege und Wartung der Straßen weitestgehend optimieren, um so die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Zweitens brauchen sich die „Jungen“ keine Sorgen mehr zu machen, dass sie unter Umständen die Straße vor der Haustür noch zwei- bis dreimal neu bezahlen müssen denn nach Auskunft der Gemeinde kann derzeit eine Straße schon nach 20 Jahren „erneuert“ werden (jedes mal mit bis zu 75% Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer).
Und drittens brauchen sich die „Alten“, die über zwanzig, dreißig oder noch mehr Jahre das Haus vom Munde abgespart haben, nicht mehr die Frage zu stellen, ob sie mit den paar Kröten auf der hohen Kante die eigene Beerdigung oder die Straße vor der Tür finanzieren sollen.